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Tagesfahrlicht – ein „Muss“ für zusätzliche Sicherheit 

Ab dem 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz: Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag. Alle Fahrzeuge, deren Lichter sich automatisch beim Starten des Motors einschalten, erfüllen diese Vorschrift bereits.

Diese Vorschrift kann bei Fahrzeugen welche keine Tagesfahrlichter haben, auf verschiedene Arten umgesetzt werden:

  • Man schaltet das Abblendlicht von Hand ein, oder
  • das Tagesfahrlicht wird von der Markenvertretung freigeschaltet.

Falls eine Freischaltung nicht möglich ist, so 

  • werden nachträglich Tagfahrleuchten eingebaut, oder
  • es wird nachträglich eine Abblendlicht-Steuerung eingebaut.

Ältere Fahrzeuge haben keine Tagfahrleuchten. Das normale Abblendlicht dient als Tagesfahrlicht.

Leider hat das übliche Abblendlicht nur eine relativ kurze Lebensdauer und der Ersatz der Birnen ist zum Teil aufwändig und somit kostenintensiv. Für das Abblendlicht werden in der Regel sogenannte H7-Birnen verwendet. Diese Scheinwerferbirnen haben jedoch nur eine Lebensdauer von rund 500 Stunden. Dies entspricht einer Fahrleistung von 20'000 Kilometer. Bei den Xenon-Scheinwerfer ist die Lebensdauer rund vierfach höher, also rund 2'000 Stunden respektive 80'000 Kilometer.  

Es ist jedoch möglich, ein Auto mit speziellen Lichtern auszurüsten,  die sich zudem beim Starten des Motors vollautomatisch zuschalten. Dazu werden in der Regel sogenannte LED-Leuchten eingesetzt. Diese Leuchten haben eine Lebensdauer von bis zu 50'000 Stunden. Ein Ersatz ist somit während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs nicht erforderlich.  

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Ausführungen zur Verfügungen.

Am besten kontaktieren Sie dafür unseren Kundendienst unter 061 836 87 87.

Ansprechpartner Kundendienst
Markus Tschudin + Adrian Suter
Tel. 061 836 87 87        E-Mail

 

 

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